OnlineDruckHaus

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Druckhaus Dresden GmbH für das Internet-Portal OnlineDruckHaus

Geltungsbereich/Vertragsschluß
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedin­gungen ausgeführt. Sie sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sie gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Solche Vorschriften und Bedingungen sind anderenfalls für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht widersprechen.

Angebot/Preise/Mehrwertsteuer
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise gelten für Lieferungen Frei-Haus-Deutschland und Frei-Haus-Österreich. Verpackung, Fracht bzw. Porto sind im Preis enthalten. Alle Preisangaben können jederzeit an Dritte weitergegeben werden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Verein­barung getroffen wurde. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers ein­schließlich des dadurch verursachten Fertigungsstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Entwürfe, Muster, Probedrucke, Änderung angelieferter und/oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt wurden, sind, auch wenn der, diesen zugrunde liegende, Auftrag nicht erteilt wird, vom Besteller zu bezahlen. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise werden als Netto-Preise sowie als Nettopreise zzgl. ausgewiesener 19 % Mwst als Endpreise angegeben. Der MWST-Satz von 19 % gilt dabei grundsätzlich für alle Produkte. Ein abweichender MWST-Satz ist nicht möglich. Gewerbliche Kunden aus Österreich sind von der Mehrwertsteuer befreit. Privatpersonen tragen den derzeit gültigen deutschen Mehrwertsteuersatz von 19%.

Auftragserteilung
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des Bestellers oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

Lieferung
Als Lieferzeit geben wir die Zeit bis zur Versandbereitschaft d.h. Versandübergabe an den Frachtführer an. Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach Erhalt der schriftlichen Auftragserteilung sowie aller Vorlagen, die bis 9 Uhr bei uns eingegangen und die für die Produktion notwendig sind. Insbesondere gilt dies für die Freigabe des Proofs. Wir geben die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind von Montags bis Freitags, ausgenommen Feiertage. Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach einer schriftlichen Versandvorschrift des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen muß. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muß uns der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruht auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens eingetreten ist, ein Schaden entsteht, ist er unter Ausschluß weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet. Fixe Liefertermine (§ 361 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur voll­ständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbin­dung zu. Der Auftragnehmer nimmt, im Rahmen der ihm aufgrund der Ver­packungsverordnung obliegenden Pflichten, Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurück­geben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Liefe­rung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Fol­gelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereit­stellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter ent­fernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftrag­nehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sor­tiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

Schäden und Verluste, Gefahrübergang
Beim Versand der Ware geht die Gefahr spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes, d.h. der Übergabe an die den Transport durchführenden Person, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche andere Leistungen, zum Beispiel die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gilt insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.

Beanstandungen/Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unver­züglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreif­erklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Druckreiferklärung bzw. Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Frei­gabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen und müssen genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen, andernfalls ist die Geltend­machung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Ver­gütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) ver­langen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstan­dung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung sowie fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der Ware entstanden sind. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitalproofs, Andrucken sowie Mustern) und dem Endprodukt sowie geringen Farbunterschieden zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate oder Broschüren. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur un­wesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts. Zulieferungen (auch Datenträger sowie übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offen­sichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenüber­tragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auf­tragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz
Ein Rückgaberecht gilt nur für Standardprodukte (Handelswaren).
Produkte, die wir nach Ihren Vorgaben erstellt, bzw. mit Ihren Daten versehen haben, können wir nicht zurücknehmen.

Wenn Sie mit einem Standardartikel (Handelswaren) aus bestimmten Gründen nicht zufrieden sind, so werden wir unbenutzte und Originalverpackte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung zurücknehmen, umtauschen oder Ihnen den vollen Kaufpreis zurückerstatten.

Schicken Sie uns die Handelsware nach Absprache original verpackt an folgende Adresse zurück:

OnlineDruckHaus Dresden
Bärensteiner Straße 30
01277 Dresden

Bei Rücksendungen mit einem Warenwert über 40,- € übernehmen wir die Versandkosten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unfreie Rücksendungen mit einem Warenwert unter 40,- € nicht annehmen können.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Daten­träger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Die vorstehend genannten Produkte werden, soweit diese vom Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn nicht spätestens nach einer Woche nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen hat. Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 3 Monate nach Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers entsorgt.

Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats schriftlich gekündigt werden.

Handelsbrauch und Eigentum
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders berechnet und nicht ausgeliefert werden.

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftrag­geber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer sol­chen Rechtsverletzung freizustellen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

Zahlung
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Unsere Lieferung erfolgt ausschließlich durch Zahlung (Brutto-Endpreise) per Nachnahme (für Östereich gilt hier die Höchstgrenze von 250,00 EUR Netto für gewerbliche Kunden und 250,00 EUR Brutto für Privatpersonen), Vorkasse (gilt ausschliesslich für Österreich) oder im Bank-Abbuchungsverfahren per Lastschrift (gilt ausschliesslich für Deutschland). Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszah­lung bei Auftragserteilung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, daß die Erfüllung des Zah­lungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen und/oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Für diesen Fall sind wir berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu., wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demsel­ben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Ba­siszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Geht eine Zahlung im Lastschriftverfahren zu Protest, kommt der Auftraggeber auch ohne Mah­nung automatisch in Verzug.

Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme der unter Haftung genann­ten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Liefe­rung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ein­schließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers, Dresden. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht An­wendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

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